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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Über 3,5 t
Ab 2,8 t
Ab 3,0 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gilt für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die geschäftsmäßig Güter befördern und dabei eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen haben. Das bedeutet, sobald das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination schwerer als 3,5 Tonnen ist, müssen Fahrer und Halter die Vorschriften des GüKG beachten. Diese Regel soll den gewerblichen Güterverkehr sicherer und geregelter machen. Fahrzeuge unterhalb dieser Grenze fallen nicht unter das GüKG. Deshalb ist die Grenze von 3,5 Tonnen entscheidend.
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